Impressum

Firmenbezeichnung: Firma M&E Filz
Inhaber: Manuel Filz 
Ansprechpartner: Manuel Filz
Straße,Nr: Auf dem Spann 6a 
Postleitzahl/ Ort: 29640 Schneverdingen 
Telefon: 05193/975673
Fax:05193/975673
E-Mail: [email protected]
Aufsichtsbehörde/Finanzamt: Soltau 
Steuernummer : 41/245/00547


Haftungsausschluss :  


Disclaimer - rechtliche Hinweise



1. Haftungsbeschränkung


Inhalte dieser Website

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Kein Vertragsverhältnis


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2. Urheber- und Leistungsschutzrechte


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3. Datenschutz


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4. Anwendbares Recht


Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


5. Besondere Nutzungsbedingungen


Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen, Karussell‘s,Toilettenwagen, Zelte etc.

Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung (AB) angegebenen Besteller beziehungsweise dessen Vertreter(n), im folgenden Mieter uns dem Eventservice Filz,  Im folgenden Vermieter, genannt.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung der im jeweiligen Angebot oder der AB näher bezeichneten Geräte ggf. mit Zubehör. Aus dem Angebot beziehungsweise der AB sind die Zeiten für Anlieferung, Inbetriebnahme, Abbau, Aktionsort und Aktionszeit sowie die Kosten für die Aktion ersichtlich.
Ein weiter Verleih der Hüpfburgen, Zelte, Toilettenwagen, Kaurssel’s ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.

bestimmungsgemäßer Einsatz

Die Geräte dürfen nur für den dafür vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter bei der Aktion ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftung, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen oder ähnlichen für den Betrieb der Geräte liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

Auf-/Abbau

zum Be – und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal ab. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrages. Der Mieter stellt eine ebenerdige, waagerechte und gereinigte Fläche ausreichender Größe zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Anlieferung geräumt und mit einem Transporter mit Anhänger erreichbar ist.
Nicht geeignet zur Aufstellung von Luftkissengeräten sind Schrottplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigen Bodenbelägen. Die Verankerung erfolgt in der Regel mittels Erdnägeln. Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen, trägt der Mieter. Entsprechendes gilt für hierdurch notwendig werden da erneute Anfahrten. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Vermieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung.

Die Gerätschaften müssen zum vereinbarten Termin vollständig Zurücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem gewinn und Schadensersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffung oder Reinigungsarbeiten werden nach dem verursachenden Mieter  nachberechnet.

bei Abholgeräten erfolgt der Transport sowie auf – und Abbau durch den Mieter gemäß den Vorgaben des Vermieters. Die Termine abhol – und Rückgabeadresse sowie die Uhrzeiten in der AB sind in jedem Fall verbindlich und strikt einzuhalten. Die Geräte müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Mehr Aufwand durch eine unsachgemäße Rückgabe oder Verpackung wird ihm verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.

Beaufsichtigung der Geräte

Sofern für die Geräte Betreuungspersonal des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter, die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert dem bestimmungsgemäßer an Einsatz und die Einhaltung der Sicherheitsregeln.

eine Einweisung in die Funktionsweise und die Sicherheitsregeln erhält der Mieter bei Übergabe. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

bei Aktionen, die eine Beaufsichtigung durch Betreuungspersonal des Vermieters beinhalten, sorgt dieser für die ordnungsgemäße Benutzung der Geräte und die Einhaltung der ausgehängten Sicherheitsregeln, wobei der Mieter es nach besten Kräften unterstützt. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen beziehungsweise durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Spiel – Aktions Betrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Das Personal des Vermieters erhält im Rahmen des üblichen kostenlose Erfrischungsgetränke so wie bei Aktions Zeiten über 5 Stunden pro Person einen warmen Imbiss und  1/2 Stunden Pause.

bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken sagt der Mieter für eine sichere Verwahrung/Bewachung der Gerätschaften zwischen den Aktions Zeiten. Für Aktions Pausen gilt entsprechendes.

Energiebedarf

zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät ein Strom Anschluss, Schukosteckdose 230 V-16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, bis 20 m Entfernung vom Aufstellort Des jeweiligen Gerätes benötigt und vom Mieter bereitgestellt.

Haftung

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten  haftet der Mieter im vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, Die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben, frei.

die Benutzung von Luftkissenspielgeräten, ist nur ohne Schuhwerk zuverlässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer.

Schäden, welche mittelbar/unmittelbar während der Mietdauer an der Hüpfburg, Kaurussel’s, Zelte , Toilettenwagen etc. entstanden sind, sind selbstverständlich sofort nach bekannt werden dem Vermieter mitzuteilen – spätestens jedoch bei Rückgabe. Gegebenfalls ist der Betrieb der ein zu stellen.

Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.

fehlen bei der Rückgabe sonstige Teile ( Vernakerungshaken, Kabel, Matten usw.) Sind diese umgehend vom Mieter zu ersetzen.

Ausfall von Geräten

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teile davon, vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatz beschaffen. Schadensersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatz es ist maximal der Mietpreis für das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen (ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter). Bei Abholgeräten Sind diese dem Vermieter zur Erhebung des Schadens kostenfrei anzuliefern. Sofern der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt eine Berechnung für die Behebung nach entstandenen Aufwand (s. Haftung)

Verbindlichkeit

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der AB für beide Seiten bindend. Bei Termin Änderung (Absage oder Verschiebung) durch den Vermieter trägt die seit sie dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderung (weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungs Termin) wird der gesamte Mietpreis berechnet.

Datenschutz

Die Auftragsdaten sowie Angaben zur Person des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Wetterrisiko

Das Wetter Risiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei starkem Wind oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen.

Gültigkeit 

diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Luftkissengeräten, Karussel’s, Toilettenwagen, Zelte etc. gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle bestehenden Verträge nicht aufgeführten Vereinbarungen er lagen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingung des Bestell Lars. Als Erfüllungsort gilt :               D - 29640 schneverdingen, als Gerichtsstand 29614 Soltau als vereinbart. Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen.

Stand Mai 2022